Betriebswirt/in VWA

Eckdaten zum Studium

Nächster Starttermin (geplant):

im März eines jeden Jahres

Studiendauer

drei Jahre (6 Semester)

Studienabschluss

Wirtschaftsfachwirt/in (VWA)
    – nach 3 Semestern
Betriebswirt/in (VWA)
    – nach 6 Semestern

Studienort

Universität Trier; C-Gebäude

Semesterzeiten

Wintersemester: September-Februar
Sommersemester: März bis Mitte Juli
Vorlesungsfreie Zeiten: ca. Mitte Juli + August

Studien-/Unterrichtszeiten

Freitags: 18:15 bis 21:15
Samstags: 08:30 bis 12:45

Studien-Workload pro Semester

   … Gesamt

ca. 150 Unterrichtsstunden
(20 Leistungspunkte)
900 Unterrichtsstunden bzw. 120 Leistungspunkte

Gesamtkosten

4.920 Euro (ohne Sonderleistungen)

Mindestteilnehmerzahl für Studienstart

25 Anmeldungen

Zielgruppe

Der Studiengang zum Betriebswirt/in (VWA) richtet sich vor allem an Berufstätige mit abgeschlossener kaufmännischer Ausbildung und einer anschließend mindestens einjährigen Praxis sowie an Hochschulabsolventen anderer Fachrichtungen oder Meister der Industrie und im Handwerk. Als Schulabschluss setzten wir mindestens eine „Mittlere Reife“ voraus.


Der Studiengang richtet sich aber auch an Abiturientinnen und Abiturienten mit allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife und einem Ausbildungsvertrag für einen kaufmännischen beziehungsweise informatikorientierten Beruf.

 

Studienziel und Konzeption

Der berufsbegleitende Studiengang vermittelt wissenschaftlich fundierte und an der Unternehmenspraxis orientierte Kenntnisse in den Fachgebieten Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Recht und Staatsrecht. Ziel des Studienganges ist es, Mitarbeiter/innen der privaten Wirtschaft, aber auch des öffentlichen Dienstes, auf höherwertige berufliche Tätigkeiten vorzubereiten und ihnen dafür die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden auf wissenschaftlicher Grundlage zu vermitteln. Diese Zielsetzung schließt die Verpflichtung ein, die Lehrangebote der Fortbildungsveranstaltungen ständig modernen Erkenntnissen und Anforderungen anzupassen und neue Schwerpunkte zu setzen. Weiterhin vertieft der Studiengang das allgemeine Berufswissen, fördert kritisches Denkvermögen und weitet den Blick über den eigenen Aufgabenbereich hinaus auf betriebliche und gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge.


Das Studienkonzept ist modularisiert, d.h. es ist i.d.R. ein jährlicher Einstieg in den Studiengang möglich. Sollten sich bei den Studierenden Planänderungen ergeben, so kann das Studium auch unterbrochen und später wieder aufgenommen werden.

In einem Modul werden sämtliche relevanten Grundlagen sowie spezielle übergreifende Zusammenhänge aufgezeigt. Als studienerleichternd haben sich die studienbegleitenden Prüfungen herausgestellt, die am Ende in der Diplomnote zusammengeführt werden. Mit Ende des sechsten Semesters und bestandener mündlicher Abschlussprüfung ist dann auch das Ziel „Wirtschaftsdiplom“ erreicht.

 


Der Studiengang ist bewusst wissenschaftlich ausgerichtet und an den Inhalten von regulären Hochschulstudiengängen ausgerichtet. An der VWA Trier war das Vorbild die Bachelor-Studiengänge in Betriebs- und Volkswirtschaftslehre der Universität Trier.

 

Fachleute mit solchen Kenntnissen sind auf dem Arbeitsmarkt besonders gefragt.  Die besondere Konzeption des Studiengang erlaubt nach Abschluss des Wirtschafts-Diploms ein Aufbaustudium zum Bachelor of Arts, das ebenfalls unter der Betreuung des VWA-Teams in Trier studiert werden kann und anschließend die Tür zu Master- und Promotionsstudiengängen eröffnet.

 

Studieninhalte und Fachgebiete

Das Studium zur Betriebswirtin (VWA) bzw. zum Betriebswirt (VWA) umfasst vier Fachgebiete, die es Ihnen in der alltäglichen Berufspraxis ermöglichen werden,

  • die betrieblichen Zusammenhänge besser beurteilen und aktuelle wissenschaftlich fundierte Methoden zur Problemlösung heranziehen zu können (Fachgebiet: Betriebswirtschaftslehre),
  • die Entwicklungen in der Volkswirtschaft im Detail reflektieren und deren Konsequenzen für das betriebliche Geschehen ableiten zu können (Fachgebiet: Volkswirtschaftslehre),
  • die Zusammenhänge und Entwicklungen der Allgemeinen Staatslehre, Staatsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht sowie wirtschaftsrelevante Spezialbereiche des besonderen Verwaltungsrechts zur Problemlösung im öffentlichen Bereich heranziehen zu können (Fachgebiet: Staats- und Verwaltungsrecht),
  • die rechtlichen Konsequenzen betrieblicher Handlungen abschätzen und sich sicher im Rechtsraum der Privatwirtschaft bewegen zu können (Fachgebiet: Privatrecht).

Die Konzentration der Studieninhalte auf das Wesentliche ermöglicht eine feste zeitliche Begrenzung des Studiums, verbunden mit der weiteren Berufstätigkeit.

 

Zulassungsvoraussetzungen

Zum dem sechssemestrigen Studiengang „Betriebswirt/in VWA“ wird zugelassen, wer den Abschluss einer allgemeinbildenden Schule oder einen entsprechenden Bildungsstand und eine berufliche Qualifikation besitzt. Zum Zeitpunkt der Diplom-Prüfung muss eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit nachgewiesen sein.


Darüber hinaus geltend folgende Zugangsvoraussetzungen:
(A) Zulassung von Personen ohne Hochschulreife/Abitur, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Kaufleute oder kaufm. Angestellte, wenn sie eine kaufm. Berufsausbildung abgeschlossen und danach eine mindestens einjährige kaufm. Tätigkeit ausgeübt haben.
  • Handwerkerinnen und Handwerker und in der Industrie Tätige nach abgelegter Meisterprüfung und einer mindestens einjährigen Tätigkeit als Meisterin oder Meister.
  • Sonstige in der Wirtschaft selbständig oder unselbständig Tätige, wenn sie eine staatlich anerkannte Fachprüfung auf ihrem Berufsgebiet abgelegt und insgesamt eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit ausgeübt haben.
  • Angehörige des öffentlichen Dienstes, wenn sie die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen.

(B) Zulassung von Personen mit Hochschulreife/Abitur, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Absolventinnen und Absolventen einer Fachhochschule für Wirtschaft, die eine mindestens einjährige Tätigkeit ausgeübt haben.
  • Abiturientinnen und Abiturienten mit allgemeiner Hochschulreife, wenn sie sich in einer kaufmännischen Ausbildung befinden.

(C) Sonderzulassung:
Es können auch Hörer/in, die o. a. Voraussetzungen nicht erfüllen, aufgrund ihres beruflichen Werdeganges zugelassen werden und wenn sie aufgrund ihrer bisher erzielten Leistungen in Wirtschaft und Verwaltung im Sinne der Ziele der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Rheinland- Pfalz geeignet sind. Über die Zulassung entscheidet der Studienleiter.