Studienförderung: Für Sie recherchiert!

Förderung vom Finanzamt (für alle Studiengänge)

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2002 sind die Aufwendungen für Fort- und Weiterbildungen sowie für Umschulungen als Werbungskosten absetzbar.


Voraussetzung ist lediglich, dass die Bildungsmaßnahme in einem objektiven Zusammenhang mit dem Beruf steht und Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufes getätigt werden. Dabei ist ausreichend, dass die Aufgaben den Beruf des Arbeitnehmers im weitesten Sinne fördern. Diese berufliche Veranlassung kann bei jedweder berufsbezogenen Bildungsmaßnahme erfüllt sein. Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.


Bildungsprämie (für alle Studiengänge)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt im Rahmen des Projekts „Bildungsprämie“ Berufstätige bei ihrer Weiterbildung mit einem Prämiengutschein. Dieser ist bis zu 500,00 Euro wert. Auch VWA-Studierende können davon profitieren. Voraussetzung ist, dass ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000,00 Euro (bei Verheirateten 40.000,00 Euro) nicht übersteigt. Mit dem Gutschein reduzieren sich die Gebühren für eine Weiterbildung um die Hälfte, höchstens jedoch um 500,00 Euro.


Die Prämiengutscheine werden aus Mitteln des BMBF und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert und in fast 600 Beratungsstellen deutschlandweit ausgegeben.

 

Informationen erhalten Interessenten über die kostenlose Rufnummer 08 00 / 2 62 30 00 oder unter www.bildungspraemie.info.


Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Forschung und Bildung (für Studiengang "Betriebswirt (VWA)")

Das Bundesforschungsministerium vergibt Weiterbildungsstipendien. Berufsbegleitende Studiengänge werden mit maximal € 2.000 pro Jahr gefördert (Gesamtbetrag maximal € 6.000). Bei erfolgreicher Bewerbung können Sie einen guten Teil der Studiengebühren durch das Stipendium abdecken. Mehrere unserer Studierenden erhalten bereits diese Förderung. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Aufnahme in dieses Programm jünger als 25 Jahre sein müssen.


Nähere Infos erhalten Sie unter: www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html sowie bei der IHK Rhein-Neckar (Frau Dörsam).


Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Forschung und Bildung (für Studiengang "Bachelor of Arts")

Das Bundesforschungsministerium vergibt Aufstiegsstipendien. Berufsbegleitende Studiengänge werden mit maximal € 2.000 pro Jahr gefördert (Gesamtbetrag maximal  € 6.000). Bei erfolgreicher Bewerbung können Sie einen guten Teil der Studiengebühren durch das Stipendium abdecken. Mehrere unserer Studierenden erhalten bereits diese Förderung. Eine Altersgrenze ist nicht vorhanden.

 

Nähere Infos erhalten Sie unter: www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html sowie bei der IHK Rhein-Neckar (Frau Dörsam).